Tariflohnerhöhung zum 01.09.2026

Zum 1. September 2026 tritt die zweite Stufe des aktuellen GVP/DGB‑Entgelttarifvertrags in Kraft. Mit diesem Datum erhöhen sich die Tarifentgelte in allen Entgeltgruppen um 2,5 %. Die Anpassung ist Teil des mehrstufigen Tarifabschlusses vom 12. September 2025, der eine kontinuierliche und planbare Entgeltentwicklung für Beschäftigte der Personaldienstleistungsbranche sicherstellt.

Die Erhöhung betrifft sämtliche Entgeltgruppen des Tarifwerks. Besonders relevant ist die unterste Entgeltgruppe, die für viele Mitarbeitende den Einstieg in die tarifliche Beschäftigung bildet:

  • EG 1 steigt zum 01.09.2026 auf 15,33 €/h

Auch alle weiteren Entgeltgruppen werden entsprechend um 2,5 % angehoben. Damit setzt der Tarifvertrag ein klares Signal für eine faire und transparente Lohnentwicklung in der Branche.

Der aktuelle Tarifabschluss umfasst insgesamt drei Erhöhungsstufen:

  • 01.01.2026: +2,99%
  • 01.09.2026: +2,50%
  • 01.04.2027: +3,50%

Diese Staffelung sorgt dafür, dass die Entgelte nicht nur kurzfristig, sondern nachhaltig und strukturiert steigen. Für Unternehmen bedeutet dies eine verlässliche Planbarkeit, während Beschäftigte von einer kontinuierlichen Verbesserung ihrer tariflichen Vergütung profitieren.

Die neuen Werte gelten bundesweit und sind Bestandteil des einheitlichen GVP Tarifwerks, das gemeinsam mit dem DGB abgeschlossen wurde.