Neue allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit:
Zum 1. Juli 2026 tritt die neue allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit in Kraft. Sie gilt bundesweit für alle Verleiher und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat.
Die Verordnung ist bis zum 30. September 2027 gültig und legt folgende Mindestentgelte fest:
Damit wird die Entgeltuntergrenze in der Zeitarbeit erneut angehoben und sorgt für klare, transparente und faire Rahmenbedingungen in der Branche.
Bei conceptAS setzen wir diese Vorgaben selbstverständlich vollständig und fristgerecht um – für faire Bezahlung, Transparenz und Verlässlichkeit.
Als Personaldienstleister begrüßen wir auch diese Entwicklung ausdrücklich, denn:
👉 Zufriedene Mitarbeiter sind die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit!

