Neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit ab 01.07.2026

Zum 1. Juli 2026 tritt die neue allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit in Kraft. Sie gilt bundesweit für alle Verleiher und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat.

  • 14,96 € pro Stunde vom 01.07.2026 bis 31.08.2026
  • 15,33 € pro Stunde vom 01.09.2026 bis 31.03.2027
  • 15,87 € pro Stunde vom 01.04.2027 bis 30.09.2027

Damit wird die Entgeltuntergrenze in der Zeitarbeit erneut angehoben und sorgt für klare, transparente und faire Rahmenbedingungen in der Branche.

Als Personaldienstleister begrüßen wir auch diese Entwicklung ausdrücklich, denn:
👉 Zufriedene Mitarbeiter sind die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit!